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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vermietbedingungen der CM-Rent & Service GmbH
CM-Rent & Service GmbH (im nachfolgenden Vermieter genannt)

§1 VERTRAGSGEGENSTAND

Die AGB gelten ausdrücklich für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Kunden und der CM-Rent & Service GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt)

§2 RAHMENBEDINGUNGEN ZUM MIETWAGEN-VERTRAG

Die Bereitstellung und Übernahme des Mietwagens erfolgt am Hauptsitz in 48527 Nordhorn. Sollte eine individuelle Anlieferung gewünscht sein, so kann – wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist – nach Absprache gegen Aufpreis ein anderer Übergabeort gewählt werden

Bei einer Mietwagen-Stornierung größer gleich 168 Std (7 Tage) fällt keine Gebühr an. Sollte jedoch kleiner gleich 168 Std (7 Tage) vor Übernahme eines Mietwagens eine Stornierung durchgeführt werden, so kann es zu einer Stornierungsgebühr kommen. Der Mieter stellt dem Vermieter eine Kaution zur Absicherung bei Anmietung zur Verfügung, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Wurde keine Zahlung geleistet oder sollte zum Zeitpunkt der Anmietung kein gültiges Zahlungsmittel zur vorliegen, haftet der Mieter für die Stornierungskosten. Bei schadensfreier Fahrzeugrückgabe und Bezahlung aller noch ausstehenden Mietrechnungen, wird die Kaution wieder an den Mieter zurückerstattet. Für eine Rückholung von einem anderen- nicht vorweg vereinbarten Ort – sind von dem Mieter die Kosten für die Rückholung zu tragen. Diese Kosten hängen von der Entfernung des tatsächlichen Rückgabeortes ab.

Gebühren für die Anlieferung werden separat berechnet, oder sind im Vertrag anderweitig geregelt. Die Fahrzeuge werden in der Regel mit einer „Voll-Voll“ Tankregelung ausgeliefert. Sollte ein Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegen werden, so wird der fehlende Kraftstoff dem Mieter gem. der jeweiligen AGB vom Vermieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter muss in der Regel über eine gültige Fahrerlaubnis von über 2 Jahren verfügen. Bei einzelnen Fahrzeugklassen kann es zu Ausnahmen kommen und bedarf der Schriftform.

Auslandsfahrten außerhalb Europas müssen aus versicherungstechnischen Gründen dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter kommt für alle Nebenkosten selbst auf (z.B. Mautgebühren). Für wintertaugliche Bereifung ist – je nach Anbieter – eine zusätzliche Gebühr vom Mieter zu entrichten. Die Zeit, in der die wintertaugliche Bereifung Pflicht ist, variiert und ist im Regelfall von November bis April. Bußgelder oder Parkgebühren muss der Mieter im In- und Ausland selbst tragen. Diese können je nach Bestimmungsland deutlich von den deutschen Regelungen abweichen.

§3 MIETZEITRAUM & BERECHNUNG

Der Mietzeitraum richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Einzelvertrages. Eine Verlängerung des Vertrages kann in der Regel stillschweigend entsprochen werden, sofern dem Vertrag keine Störungen im Vertragsverhältnis unterliegen. Ein „Monat“ versteht sich grundsätzlich, wenn nicht anders vermerkt, mit 28 Tagen und ist in keinem Fall als Kalendermonat deklariert. Die Mietrate ist im jeweiligen Mietvertrag nach den entsprechenden Rahmenbedingungen geregelt. Je nach Angebot ist vom Mieter eine Gebühr zu entrichten um den jeweiligen Tarif nutzen zu dürfen. Die Höhe ist abhängig von dem jeweilig ausgewählten Angebot und wird dem Kunden vor Übergabe klar ausgewiesen. Jegliche Bilder der Fahrzeuge auf dieser Seite dienen nur der Veranschaulichung und können Unterschiede zu dem bereitgestellten Fahrzeug aufweisen.

§4 NUTZUNG DES FAHRZEUGES

Der Mietwagen darf nicht zu Testzwecken, motorsportlichen Veranstaltungen, Untervermietung, gewerbsmäßige Güter- oder Personenbeförderung oder auf Rennstrecken genutzt werden. Die Nutzung des Mietwagens ist nur dem Mieter gestattet, zusätzliche Fahrer müssen vorab dem Vermieter gemeldet werden. Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte Person oder Personen, so haften der Mieter und diese Person oder Personen im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt. 

Der Mietwagen darf nicht zum Transport von gefährlichen, verbotenen Substanzen oder Substanzen, die seitens der Vermieter AGB nicht freigegeben sind, genutzt werden. Der Mietwagen hat einer „normalen“ den AGB der Vermieter entsprechenden Nutzung zu erfolgen.

 Der Mietwagen darf nur auf freigegebenem Straßennetz genutzt werden. Während der Nutzung eines Auto-Langzeitmietwagens oder des Tagesmietwagen ist das Rauchen in den Fahrzeugen untersagt. Die Zusatzkosten für die Reinigung trägt der Mieter können vom Vermieter erhoben werden.

§5 HAFTUNG

Während der Nutzung haftet der Mieter für alle Schäden an dem Mietwagen, sowie Folgeschäden, die durch die Nutzung entstanden sind, auch Wertminderung, Sachverständigen Aufwendungen, Gebühren für Abschleppung oder Schadensfeststellung. Dies wird jedoch nicht erhoben, sofern die Schäden von Dritten verursacht oder nicht selbst verschuldet worden ist.

Die Selbstbeteiligung kann – sofern nicht anders im Mietvertrag geregelt -gegen separate Gebühr / Berechnung reduziert oder befreit werden.

Im Falle eines Unfalls oder besondere Umstände, wie Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden muss eine Unfallaufnahme durch die Polizei ohne Anerkennung einer Schuld durchgeführt werden. Der Hergang ist schriftlich aufzuführen und unter Nennung aller Teilnehmer an folgende E-Mail zu übermitteln: E-mail Adresse: schadensmeldung@cm-rent.de . Im Falle eines Verkehrsunfalles sind Namen und Daten der Zeugen zusätzlich zu benennen.

Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

§6 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Sämtliche Änderungen oder rechtsverbindliche Abreden bedürfen der Schriftform.

§7 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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